Wann?
Man kann sich ab sechzehneinhalb Jahren zur Fahrausbildung anmelden. Bei Bestehen der theoretischen Prüfung kann frühesten 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung absolviert werden. Bis zum 18. Lebensjahr bekommt man eine Prüfbescheinigung anstatt des EU-Führerscheins.
Wo?
Diese Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.
Welche Auflagen muss die Begleitperson erfüllen?
- Mindestalter: 30 Jahre
- Prüfbescheinigung: namentlich genannter Eintrag
- Vorraussetzung: 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B bzw. Klasse 3
- Verkehrsstrafen: höchstens 1 Punkt in Flensburg
- Alkohol: höchstens 0,5 Promille
Probezeit?
2 Jahre ab Erhalt des Führerscheins