Führerscheinklassen



Klasse Beschreibung Erwerb Bemerkung
A1 Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
und einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS)
ab 16 Jahren Bis zum 18. Lebensjahr muss das Motorrad auf 80 km/h gedrosselt gefahren werden.
Eingeschlossene Klassen: M

A Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW (34 PS) ab 18 Jahren Die Klasse A wird nach zwei Jahren automatisch zur Klasse Adirekt (unbeschränkt).
Eingeschlossene Klassen: A1, M

Adirekt Krafträder können unbeschränkt gefahren werden.
Dies gilt, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
ab 25 Jahren Eingeschlossene Klassen: A1, M

B Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis
3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätze mit Fahrersitz
ab 18 Jahren Anhänger bis 0,75 t Gesamtmasse darf das Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten
Eingeschlossene Klassen: M, L, S

BE Anhänger über 0,75 t zulässige Gesamtmasse ab 18 Jahren  

M Kleinkrafträder
bis 50 cm³
bis 45 km/h
ab 16 Jahren  

L Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h ab 16 Jahren Mit Anhänger 25 km/h, nur im landwirtschaftlichen Betrieb

S Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h ab 16 Jahren Hubraum von bis zu 50 cm³ oder mit einer Motorleistung von bis zu 4 kW (5,44 PS)

Mofa Drosselung auf 25 km/h ab 15 Jahren  


Führerschein ab 17 Jahren

Wann?

Man kann sich ab sechzehneinhalb Jahren zur Fahrausbildung anmelden. Bei Bestehen der theoretischen Prüfung, kann man frühesten 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung absolviert werden. Bis zum 18. Lebensjahr bekommt man eine Prüfbescheinigung anstatt des
EU-Führerscheins.

Wo?

Diese Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.

Welche Auflagen muss die Begleitperson erfüllen?

Mindestalter: 30 Jahre

Prüfbescheinigung: namentlich genannter Eintrag

Vorraussetzung: 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B bzw. Klasse 3

Verkehrsstrafen: höchstens 3 Punkte in Flensburg

Alkohol: höchstens 0,5 Promille

Probezeit?

2 Jahre ab Erhalt des Führerscheins