Führerscheinklassen
Klasse | Beschreibung | Erwerb | Bemerkung |
A1 | Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125
cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS) |
ab 16 Jahren | Bis zum 18. Lebensjahr muss das Motorrad
auf 80 km/h gedrosselt gefahren werden. Eingeschlossene Klassen: M |
|
|||
A | Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW (34 PS) | ab 18 Jahren | Die Klasse A wird nach zwei Jahren automatisch zur
Klasse Adirekt (unbeschränkt). Eingeschlossene Klassen: A1, M |
|
|||
Adirekt | Krafträder können
unbeschränkt gefahren werden. Dies gilt, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat. |
ab 25 Jahren | Eingeschlossene
Klassen: A1, M |
|
|||
B | Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätze mit Fahrersitz |
ab 18 Jahren | Anhänger bis 0,75 t Gesamtmasse darf das
Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten Eingeschlossene Klassen: M, L, S |
|
|||
BE | Anhänger über 0,75 t zulässige Gesamtmasse | ab 18 Jahren | |
|
|||
M | Kleinkrafträder bis 50 cm³ bis 45 km/h |
ab 16 Jahren | |
|
|||
L | Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h | ab 16 Jahren | Mit Anhänger 25 km/h, nur im landwirtschaftlichen Betrieb |
|
|||
S | Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h | ab 16 Jahren | Hubraum von bis zu 50 cm³ oder mit einer Motorleistung von bis zu 4 kW (5,44 PS) |
|
|||
Mofa | Drosselung auf 25 km/h | ab 15 Jahren | |
|
Führerschein ab 17 Jahren
Wann?
Man kann sich ab sechzehneinhalb
Jahren zur Fahrausbildung anmelden. Bei Bestehen der theoretischen
Prüfung, kann man frühesten 1 Monat vor dem 17.
Geburtstag die praktische Prüfung absolviert werden. Bis zum
18. Lebensjahr bekommt man eine Prüfbescheinigung anstatt des
EU-Führerscheins.
Wo?
Diese Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.
Welche Auflagen muss die Begleitperson erfüllen?
Mindestalter: 30 Jahre
Prüfbescheinigung:
namentlich genannter Eintrag

Verkehrsstrafen: höchstens 3
Punkte in Flensburg
Alkohol: höchstens 0,5 Promille
Probezeit?
2 Jahre ab Erhalt des Führerscheins